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   BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82   

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https://dejure.org/1983,3939
BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82 (https://dejure.org/1983,3939)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1983 - 6 B 114.82 (https://dejure.org/1983,3939)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 6 B 114.82 (https://dejure.org/1983,3939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 56.66

    Begriff der dauernden Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß der soldatenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit i.S. des § 44 Abs. 3 SG ebenso zu verstehen ist wie der beamtenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit i.S. des § 42 Abs. 1 BBG (Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 -).

    Daran anknüpfend ist in dem angeführten Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 56.66 - dargelegt, daß unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Berufssoldat andere Dienstpflichten hat als der Beamte, eine Dienstunfähigkeit dann anzunehmen ist, wenn er den besonderen Pflichten nicht zu genügen imstande ist, die sich aus der Waffengattung, der durch den Dienstgrad gekennzeichneten Dienststellung und aus den Obliegenheiten seines Dienstpostens ergeben.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82
    Ob ein Berufssoldat danach zu Recht als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt worden ist, beurteilt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles und ist deswegen ebensowenig eine im Revisionsverfahren klärungsfähige Grundsatzfrage wie die weitere Frage, ob für ihn trotz festgestellter Dienstunfähigkeit aus Gründen der Fürsorgepflicht die Übertragung eines anderen gleichwertigen "Amtes" im Wege der Versetzung in Betracht kommt (vgl. dazu Urteil vom 14. August 1974 - BVerwG 6 C 20.71 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 13]).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.65

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1983 - 6 B 114.82
    Im Rahmen des Beamtenrechts ist klargestellt, daß Dienstunfähigkeit dann vorliegt, wenn der Beamte für das konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist, wobei der Begriff "Amt" in diesem Zusammenhang nicht mit dem zuletzt innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als "das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats bei seiner Beschäftigungsbehörde" zu verstehen ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.65 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 9] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 B 84.86

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

    Wie der Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 6 B 114.82 - ausgeführt hat, ist die Vorschrift des § 47 Abs. 2 und 3 SchwbG (= § 50 Abs. 2 und 3 SchwbG i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. August 1986, BGBl. I S. 1421), die das Verfahren bei vorzeitiger Zurruhesetzung oder Entlassung schwerbehinderter Beamter und Richter regelt, nicht wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch auf Berufssoldaten oder auf Soldaten auf Zeit anzuwenden.
  • BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 115.83

    Form der Mitteilung über die beabsichtigte Versetzung eines Beamten in den

    Der Wortlaut der Vorschrift gibt zweifelsfrei Aufschluß darüber, daß sie - anders als der 5. Abschnitt des Schwerbehindertengesetzes (vgl. Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2/83 - [DVBl. 1983, 1104]) - nur auf Beamte und Richter, nicht hingegen auf Soldaten Anwendung findet (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 6 B 114.82 -).
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